- Die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) enthält einige Verbesserungen und Vereinfachungen auch für Prosumer:innen, die Strom nicht nur verbrauchen, sondern auch selbst erzeugen.
- Seit Januar 2023 sind alle Regelungen des EEG 2023 in Kraft.
- Die Einspeisung wird besser vergütet, die Vergütungshöhe bleibt 2023 konstant.
- Können Sie Solarmodule nicht auf dem Hausdach montieren, dürfen Sie sie ersatzweise im Garten aufstellen. Sie werden dort ebenfalls gefördert.
Photovoltaik ist wieder interessanter für private Haushalte. Dafür sorgen einige Änderungen im novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das teilweise seit dem 30. Juli 2022 in Kraft ist. Seit Januar 2023 gilt das EEG 2023 nun vollständig.
Für das seit mehr als 20 Jahren bestehende Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat die Bundesregierung am 7. Juli 2022 eine Neufassung beschlossen, die am 30. Juli 2022 in Kraft getreten ist. Seit 1. Januar 2023 gelten nun alle Regelungen des EEG 2023, auch die notwendige EU-Freigabe liegt vor. Das Gesetz regelt die Einspeisung von regenerativem Strom in die öffentlichen Stromnetze. Jede
Wir stellen hier die neuen EEG-Regelungen vor, die für Betreiber:innen wichtig sind, die eine typische PV-Hausanlage zwischen rund 3 und 20 Kilowatt Leistung (kWp) haben oder errichten möchten. Wir gehen nicht auf Änderungen bei Freiflächenanlagen oder beim Mieterstrom ein.